396)
If you undertake a transaction from hand to hand and the goods are small, then you shall not be obliged to
issue a receipt, but when you undertake a transaction with great goods, then you shall be bound by the obligation of a receipt. |
396)
Macht ihr einen Handel von Hand zu Hand, und ist die Ware klein, dann sollt ihr nicht eines Gutzettels (Quittung) pflichtig sein, so ihr aber einen Handel tut mit grosser Ware, dann sollt ihr an
die Pflicht eines Gutzettels (Quittung) gebunden sein. |