267)
And a bond of purely same-gender concordance (partnership) is permitted, thus between woman and woman
and between man and man so that they live together in communality with equal rights in all things; however,
the bond between man and man shall be such that they do not change their appearance (nature) in order to
be able to bear children, so that they do not violate the laws and the regulation of the primal power (Creation);
and in same-gender concordance between partners it is permitted for sensuality (sexual doings) to take place
as with heterosexual concordance. |
267)
Und es sei auch ein Bündnis der reinen gleichgeschlechtlichen Einträchtigkeit (Partnerschaft)
erlaubt, so zwischen Weib und Weib und zwischen Mann und Mann, so sie in Gemeinschaft
zusammenleben in gleicher Berechtigung in allen Dingen; das Bündnis zwischen Mann und
Mann sei jedoch derart, dass sie nicht durch Wandlung ihres Aussehens (Natur) zu gebären
vermögen, auf dass sie nicht Verstoss wider die Gesetze und die Ordnung der Urkraft (Schöpfung) betreiben; und es sei in der gleichgeschlechtlichen Einträchtigkeit den Gefährten und
Gefährtinnen die Sinnlichkeit (sexuelles Tun) erlaubt, wie in der zweigeschlechtlichen Einträchtigkeit. |